Soforthilfen infolge der Unwetterereignisse
icon.crdate09.06.2024
Hilfsprogramme für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft
Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 04.06.2024 beschlossen, Soforthilfen für die durch die Unwetterereignisse Geschädigten aufzulegen.
Privathaushalte
Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %). Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist die Einreichung eines Antrags beim Landratsamt Eichstätt. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per Mail an wirtschaftsfoerderung(@)lra-ei.bayern.de oder postalisch an Landratsamt Eichstätt, Wirtschaftsförderung, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt.
Weitere Informationen, die Soforthilferichtlinie sowie Anträge sind auf der Webseite des Landkreises Eichstätt abrufbar, www.landkreis-eichstaett.de/wirtschaft
Bei der Beantragung von Soforthilfen aufgrund von Schäden durch aufsteigendes Grundwasser ist zu differenzieren:
- Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), ist eine finanzielle Unterstützung durch Soforthilfen zu verneinen.
- Sollte Grundwasser jedoch zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen sein, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Soforthilfen vor.
Unternehmen und Freiberufler
Für die gewerbliche Wirtschaft mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Regierung von Oberbayern.
Landwirtschaft
Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor wird Soforthilfe gewährt. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ingolstadt.
(lkr)