Vormundschaft, Pflegschaft
Durch Beschluss des Familiengerichts wird das Jugendamt Vormund eines minderjährigen Kindes (bestellte Vormundschaft), wenn
- das Kind nicht unter elterlicher Sorge steht oder
- die Eltern zur Vertretung des Kindes nicht berechtigt sind und eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist.
In diesem Bereich wird die Vormundschaft in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst geführt.
Kraft Gesetzes wird das Jugendamt Vormund mit Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter (gesetzliche Vormundschaft).
Der Aufgabenbereich des Jugendamtes kann auch auf einzelne Aufgaben beschränkt sein (Pflegschaft).
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sigrun Workneh Sachbearbeiterin | 0841/306-453 | 08421/70 10 453 | 106 / Dst. Ingolstadt | sigrun.workneh@lra-ei.bayern.de |
Sandra Freßdorf Mitarbeiterin | 0841/306-455 | 08421/70 10 455 | 208 / Dst. Ingolstadt | sandra.fressdorf@lra-ei.bayern.de |
Gesetzliche Grundlagen
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Anschrift
Landratsamt Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Öffentliche Verkehrsmittel: DB und Busse - Bahnhof Eichstätt-Stadt; Stadtbuslinie - Haltestelle Residenzplatz (Zulassung abweichend)
Landratsamt Eichstätt - Dienststelle Ingolstadt -
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr; Do zusätzlich 14.00 - 16.00 Uhr;
Sie erreichen uns mit den INVG-Linien 30, 40, 50, 53 und 60 Haltestelle Auf der Schanz oder Omnibusbahnhof (alle Linien)
(Zulassung abweichend)